ORBIS NATURANA GMBH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendung

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass für die Geschäftsbeziehung zwischen der ORBIS Naturana GmbH und dem Besteller ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen Geltung beanspruchen. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

Vertragsabschluss

    1. Die Bestellung über das Internet stellt das Angebot zum Abschluss des Vertrages dar.
    2. Die Annahme von ORBIS Naturana erfolgt durch Rückbestätigung per eMail oder auf postalischem Wege. Der Vertragsschluss kommt ausschließlich über solche Waren zustande, die in der Rückbestätigung enthalten sind und eine Übereinstimmung mit der Bestellung aufweisen.
    3. Geringfügige Farbabweichungen bei Bezugsstoffen und Leder, sowie Farb- und Texturabweichungen bei Metall- und Holzoberflächen, sowie geringfügige Konstruktionsabweichungen bleiben vorbehalten

Widerrufsrecht

    1. Der Besteller kann schriftlich (hierfür reicht E-Mail aus) oder durch Rücksendung der Ware binnen 30 Tagen nach Erhalt der Ware den Vertrag widerrufen. Für die Einhaltung der Frist ist die Absendung ausreichend binnen der 30 Tage.
    2. Sollte die bestellte Ware einen Warenwert von EURO 40,00 unterschreiten, trägt der Besteller die Kosten der Rücksendung, andernfalls ORBIS Naturana.

Lieferung

    1. Die einmalige Anlieferung der Ware zur genannten Adresse des Bestellers erfolgt auf Kosten von ORBIS Naturana.
    2. Angaben über Lieferfristen sind nicht verbindlich, soweit nicht der Liefertermin verbindlich, d. h. in schriftlicher Form zugesagt wurde.

Fälligkeit & Zahlung

    1. Die Rechnungssumme ist mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

Eigentumsvorbehalt

    1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von ORBIS Naturana.
    2. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware durch den Käufer an Dritte verpflichtet sich der Käufer bereits jetzt, den Eigentumsvorbehalt zugunsten von ORBIS Naturana offen zu legen.

Sachmangelhaftung

    1. Dem Käufer steht im Falle eines Mangels der Kaufsache das Recht auf Nacherfüllung zu. Dieses beinhaltet nach Wahl des Käufers die Beseitigung des Mangels oder die Ersatzlieferung einer einwandfreien Sache.
    2. Für Verbraucher und Unternehmer beträgt die Frist für die Sachmangelhaftung 3 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Produkten und Ausstellungsstücken beträgt die Sachmangelhaftung 1 Jahr.

Schadenersatz/Haftungsbeschränkungen

    1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von ORBIS Naturana auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ORBIS Naturana.
    2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei ORBIS Naturana zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.

Schlussbestimmungen

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
    2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Traunstein.
    3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Traunstein. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nah kommt.